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   RG, 14.02.1936 - 1 D 63/36   

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RG, 14.02.1936 - 1 D 63/36 (https://dejure.org/1936,301)
RG, Entscheidung vom 14.02.1936 - 1 D 63/36 (https://dejure.org/1936,301)
RG, Entscheidung vom 14. Februar 1936 - 1 D 63/36 (https://dejure.org/1936,301)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist es ein unbedingter Revisionsgrund, wenn das Gericht in einer teilweise nicht öffentlich durchgeführten Hauptverhandlung unterläßt, die Öffentlichkeit für die Verkündung des Beschlusses wiederherzustellen, der die Ausschließung der Öffentlichkeit während eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 70, 109
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BGH, 17.02.1989 - 2 StR 402/88

    Verbotene Rundfunkaufnahmen

    Er soll nach heutigem Verständnis verhindern, daß die "Tätigkeit des Gerichts hinter verschlossenen Türen in ein Dunkel gehüllt und dadurch Mißdeutungen und Argwohn ausgesetzt" ist (RGSt 70, 109, 112); er soll eine "unparteiische und gesetzmäßige Strafrechtspflege gewährleisten" (BGH GA 1953, 83, 84).
  • BGH, 24.02.1955 - 3 StR 543/54
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  • BGH, 28.05.1980 - 3 StR 155/80

    Absoluter Revisionsgrund durch die Verletzung der Vorschriften über die

    Das ist in der Rechtsprechung anerkannt (KG HRR 1932, 693; RGSt 70, 109, 111 f; BGH bei Dallinger MDR 1966, 728; 1972, 926; BGH, Urteil vom 6. Februar 1974 - 3 StR 4/73; Beschluß vom 1. Juli 1976 - 4 StR 304/76; Beschluß vom 12. Oktober 1976 - 1 StR 496/76; Urteil vom 18. April 1980 - 2 StR 93/80).

    § 174 Abs. 1 Satz 2 GVG legt ein Mindestmaß an Öffentlichkeit fest (RGSt 70, 109, 112), von dem nach dem Gesetz nur abgewichen werden darf, wenn - wofür hier nichts ersichtlich ist - seine Beachtung eine erhebliche Störung der Sitzung zur Folge haben würde.

  • OLG Karlsruhe, 19.02.1981 - 3 Ss 302/80

    Verhinderung eines Schöffen; Willkür bei der Entbindung eines Schöffen;

    Sie verkennt, daß der Ausschluß der Öffentlichkeit für die Dauer einer Vernehmung eines Zeugen sich auf alle Erklärungen, Anträge der Verfahrensbeteiligten und alle Entscheidungen des Gerichts erstreckt, die mit der Zeugenvernehmung in sachlichem Zusammenhang stehen (RGSt 43, 367, 369, 370; 70, 109, 110; BGH GA 1972, 184; BGH bei Dallinger MDR 1975, 198; BGH bei Holtz MDR 1976, 988).

    Soweit beide Revisionen (Rev. begr. des RA. Bo. S. 6 u. 7, Rev. begr. des RA. Dr. S. L. S. 4 u. 5) den unbedingten Revisionsgrund des § 338 Nr. 6 StPO darauf stützen, daß der Verteidiger des Angeklagten K. in nicht öffentlicher Sitzung einen Beweisantrag gestellt habe, obwohl die Zeugin E. den Sitzungssaal bereits verlassen hatte, greift die Rüge schon deswegen nicht durch, weil ein etwaiger Verfahrensfehler dadurch geheilt wäre, daß der Beweisantrag vom 30.04.1980 in öffentlicher Sitzung am 12.05.1980 (Bd. II Bl. 362 d.A.) verlesen und verbeschieden wurde (vgl. RGSt 70, 109, 110).

  • BGH, 13.06.1961 - 1 StR 179/61

    Einzelerschiessung von 8 Juden während und nach der Liquidierung des Ghettos von

    Er stimmte die Bedürfnisse, die für die Teilnahme der Öffentlichkeit am gerichtlichen Verfahren vor allem im Interesse des allgemeinen Vertrauens zur Rechtspflege sprechen (RGSt. 70, 109), mit den Bedenken ab, die sich daraus ergeben, dass die Aussagetüchtigkeit und Aussagebereitschaft der Personen, auf die das Gericht bei der Feststellung des seiner Entscheidung zugrundeliegenden tatsächlichen Geschehens angewiesen ist, nachteilig beeinflusst werden kann, wenn am Verfahren Unbeteiligte in der Hauptverhandlung zuhören.
  • BGH, 07.12.1954 - 1 StR 317/53

    Rechtsmittel

    Daher erstreckte sich der Ausschluss der Öffentlichkeit auch auf solche Prozeßhandlungen, die mit der Vernehmung des Zeugen H. zusammenhingen (RGSt 43, 367; 70, 109 f).
  • BGH, 12.10.1976 - 1 StR 496/76

    Anforderungen an den Beschluss über den Ausschluss der Öffentlichkeit bei einer

    Dieses Ergebnis ist im übrigen auch deshalb unabweisbar, weil der Beschluß über die Ausschließung der Öffentlichkeit während der Vernehmung der Zeugen S. und R. entgegen § 174 Abs. 1 Satz 2 GVG in nichtöffentlicher Sitzung verkündet worden ist (BGH, Beschluß vom 1. Juli 1976 - 4 StR 304/76; vgl. RGSt 70, 109).
  • BGH, 06.02.1974 - 3 StR 4/73

    Mitwirkung eines gesetzlich dazu nicht berufenen Schöffen an einem Urteil -

    Nachdem der Ausschluß der Öffentlichkeit zunächst auf die Vernehmung des Angeklagten T. beschränkt war, hätte es zur Anordnung des Ausschlusses der Öffentlichkeit für einen weiteren Teil der Beweisaufnahme gemäß § 174 Abs. 1 Satz 2 GVG eines öffentlich verkündeten Beschlusses bedurft (RGSt 70, 109, 111).
  • BGH, 29.06.1976 - 1 StR 167/76

    Strafbarkeit wegen Nötigung zur Unzucht, Freiheitsberaubung, Körperverletzung,

    Es führt zur Aufhebung der Verurteilung im Falle VI der Urteilsgründe (Fall 19 der Anklageschrift), weil die Strafkammer ohne Ergänzung des die Öffentlichkeit für einen bestimmten Verfahrensabschnitt ausschließenden Beschlusses die Vernehmung der Zeugin L.in nichtöffentlicher Sitzung auf einen Fall erstreckt hat, der mit den Fällen 20 bis 22 und 30 und mit den Bekundungen der Zeugin L. dazu in keinem inneren Zusammenhang stand und dessen Einbeziehung sich, wie die Sitzungsniederschrift ergibt, auch nicht aus der Vernehmung der Zeugin zu diesen Fällen entwickelte (vgl. BGHSt 7, 218, 220; BGH GA 1972, 184; BGH, Urteile vom 7. Mai 1974 - 1 StR 72/74 - und vom 11. März 1975 - 1 StR 51/75 - RGSt 43, 367, 369/370; 70, 109, 110).
  • BGH, 07.05.1974 - 1 StR 72/74

    Strafbarkeit wegen Zuhälterei in Tateinheit mit Nötigung - Rüge der Verletzung

    Wird die Öffentlichkeit für die Dauer der Vernehmung eines Zeugen ausgeschlossen, so ist der Beschluß dahin auszulegen, daß der Ausschluß alle Verfahrensvorgänge umfaßt, die mit der Vernehmung in enger Verbindung stehen oder sich aus ihr entwickeln und daher zu dem Verfahrensabschnitt gehören, für den sinngemäß die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden sollte (BGH, Urteil vom 28. August 1958 - 2 StR 313/58; BGH bei Dallinger, MDR 1957, 142; RGSt 43, 367, 369; 70, 109, 110).
  • BGH, 17.12.1974 - 1 StR 615/74

    Ausdrückliche Bekanntgabe von Gründen durch das Gericht bei Ausschluss der

  • BGH, 18.02.1964 - 3 StR 63/63

    Zuwiderhandlung gegen das Verbot der kommunistischen Partei Deutschlands

  • BGH, 18.04.1961 - 1 StR 602/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.06.1980 - 3 StR 151/80

    Nichtverkündung eines Ausschlusses der Öffentlichkeit in einer Hauptverhandlung

  • BGH, 01.07.1976 - 4 StR 304/76

    Verkündigung des Beschlusses über den weiteren Ausschluss der Öffentlichkeit in

  • BGH, 10.05.1977 - 5 StR 162/77

    Grundsatz der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung - Ausschluss der Öffentlichkeit

  • BGH, 27.06.1972 - 1 StR 235/72

    Revisionsgrund wegen Nichtbeachtung von Vorschriften über die Öffentlichkeit

  • BGH, 25.03.1966 - 1 StR 31/66

    Revision mit teilweiser Aufhebung des Urteils - Ausschluss der Öffentlichkeit bei

  • BGH, 23.11.1956 - 1 StR 390/56

    Rechtsmittel

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